Für Geschäftsführer
Das Thema Datenschutz betrifft jedes Unternehmen jeder Größe. Personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern müssen geschützt werden. Geschäftsführer bzw. Inhaber sind verantwortlich, dass der Datenschutz eingehalten wird.
Wenn Sie als Firmeninhaber offensiv mit dem Datenschutz umgehen, handeln nicht nur verantwortungsbewusst, sondern sichern sich einen Qualitätsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Mit der Einhaltung der Vorschriften schaffen Sie Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern.
Wie Sie innerhalb Ihres Unternehmens den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz einhalten und welche Maßnahmen dazu notwendig sind, ist Teil unserer Datenschutzberatung.
Unser Arbeit besteht darin, Sie aufzuklären, was der Gesetzgeber datenschutzrechtlich vorschreibt und wie Sie gesetzeskonform Daten speichern bzw. verarbeiten.
Für Mitarbeiter
Unternehmen sind verpflichtet ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Datenschutzes aufzuklären. In der Sprache des Bundesdatenschutzgesetzes nennt sich das „Mitarbeiterunterweisung„. Als zertifizierte Datenschutzspezialisten bieten wir Ihnen Schulungen für Sie und Ihr Team an.
Eine Mitarbeiterunterweisung informiert über die Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes. Dabei werden sowohl rechtliche, als auch IT-spezifische Aspekte behandelt.
Im Allgemeinen dauert eine Schulung nicht länger als eineinhalb Stunden. Beispiele aus der Praxis veranschaulichen die Wichtigkeit des Themas und helfen Ihr Team für die Bedeutung des Datenschutz zu sensibilisieren.
Datenschutz Dienstleistungen
Da die meisten kleineren Unternehmen keinen internen Datenschutzbeauftragten „bestellt“ haben, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
- Erstellen eines Datenschutz-Handbuchs
- Dokumentation der Prozesse die Kunden- oder Mitarbeiterspezifisch relevant sind
- Prüfung, ob der Datenschutz eingehalten wird
- Beratung des Unternehmens bei Gesetzesänderungen
- Unterweisung neuer Mitarbeiter